![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||
| PRESSEMITTEILUNG - Broschüre "HOSPIZARBEIT IM SAARLAND" Seit Ende Oktober steht die erste umfassende Informationsbroschüre über
die Hospizarbeit im Saarland zur Verfügung. Erhältlich ist die Broschüre bei der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland e.V., bei allen Hospiz- und Palliativeinrichtungen des Saarlandes und beim Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales; sie ist kostenlos. Saarbrücken, 11. November 2002 PRESSEMITTEILUNG - Frau Sophia Geller erhält Ehrenpreis der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz Am 05. Oktober 2002 erhielt Frau Sophia Geller bei der Hospiz-Gala in Berlin den symbolischen Ehrenpreis der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz für ihre Verdienste um die Hospizarbeit. Die 82jährige Mutter von sieben Kindern und Großmutter von elf
Enkelkindern war viele Jahre lang ehrenamtlich im St. Jakobus Hospiz in
Saarbrücken tätig. Ihr einzigartiges Engagement wurde jetzt mit dem
Ehrenpreis der BAG Hospiz gewürdigt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland e.V. und ganz besonders das St. Jakobus Hospiz in Saarbrücken danken Frau Geller für ihren unermüdlichen Einsatz, schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen Ansprechpartner und Bezugsperson gewesen zu sein. Nähere Informationen bei 10. Oktober 2002 PRESSEMITTEILUNG - Zur Legalisierung der Sterbehilfe in Belgien Neben den Niederlanden hat jetzt auch Belgien die aktive Sterbehilfe legalisiert. Damit hält die Tötung auf Verlangen in unsere europäische Großregion Einzug. Im Gegensatz zu den Niederlanden setzt Belgien mehr auf die Ausschöpfung palliativer Medizin - was hoffen lässt, dass bereits dadurch aktive Sterbehilfe verhindert werden kann. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe aus gutem Grund verboten. Unsere Anstrengungen richten sich darauf, die vorhandenen Möglichkeiten palliativer Medizin zu nutzen und auszubauen: Mit angemessener Betreuung durch Palliativmedizin und Hospizarbeit ist aktive Sterbehilfe überflüssig. Dafür steht die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland mit ihren 18 ambulanten und stationären Einrichtungen. Hospizarbeit und Palliativmedizin schaffen für Schwerstkranke und Sterbende die Bedingungen, unter denen der Wunsch nach leidensbeendender Tötung nicht aufkommt. Dadurch wird Leben bis zuletzt möglich, und es bedarf keiner aktiven Sterbehilfe. Die freiwillige Euthanasie macht es einer Gesellschaft sehr einfach. Sie überlässt Sterbende ihrem Leiden - auch ihrem sozialen Leid -, aus dem sie nicht ein noch aus wissen. Dies zeugt vom Mangel an Palliativmedizin, an Hospizarbeit und vom Mangel an menschlicher Zuwendung. Für Deutschland und Europa muss daher die Legalisierung aktiver
Sterbehilfe in Belgien ein Warnsignal sein: Alle gesellschaftlichen Kräfte
müssen vereint darauf hinarbeiten, eine weitere Ausbreitung zu
verhindern. Nähere Informationen bei 17. Mai 2002 |
||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||