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Pressemitteilung/Stellungnahme

In Würde sterben – mit Hilfe sterben
Zum Tod von zwei Männern auf einem Waldparkplatz bei Zürich

Völklingen, 09.11.2007: Wenn schwerstkranke, verzweifelte Menschen sich mit Unterstützung auf einem Waldparkplatz töten, dann enthüllt sich die ganze Scheinheiligkeit von Dignitas, der schweizerischen Sterbehilfeorganisation. Denn vom selbsterteilten Auftrag „in Würde leben, in Würde sterben“ bleibt beim eiligen, improvisierten unterstützten Suizid nichts mehr übrig.

Ein Sterben in Würde, dies will auch die Hospizbewegung schwerstkranken Menschen ermöglichen. Doch nicht indem sie auf den assistierten Suizid setzt, sondern auf den Fortschritt der Palliativmedizin. Hier geht es um die Verbesserung der Lebensqualität des Sterbenden und seiner Angehörigen, die durch medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Hilfen erreicht wird.

Immer noch sind die Möglichkeiten dieser effektiven Unterstützung zu wenig bekannt. Dabei hat der Gesetzgeber mit der am 01.04.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform die Grundlage für die Verbesserung des Angebotes für schwerstkranke und sterbende Menschen geschaffen. Unter dem Stichwort „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) soll künftig die aufwändige Versorgung sterbender Menschen zu Hause, in ihren eigenen vier Wänden möglich werden. Angehörige sollen die in jeder Hinsicht notwendig Unterstützung erhalten, um ihren Sterbenden einen würdevollen Abschied zu bereiten.

Beängstigend ist nicht der Tod, sondern die Ungewissheit eines qualvollen Lebensendes. Diese Furcht lässt fast jeden todkranken Menschen im Prozess seines Sterbens an einen Punkt kommen, an dem der Wunsch nach einem selbstbestimmten Ende und damit nach einem selbstbestimmten Zeitpunkt des eigenen Todes sehr stark wird. In diesen Momenten wenden sich die Verzweifelten an Dignitas, weil deren Angebot die einzige Möglichkeit zu sein scheint, Würde und Selbstbestimmung in dieser ausgelieferten Lebenssituation zu wahren. Doch was ist eine Selbstbestimmung wert, die unter Druck und Leid mehr schlecht als recht aufrecht erhalten wird? Kann nicht derjenige, dessen Lebensqualität durch effiziente Hilfen etwa bei der Schmerzbekämpfung und der Sinnsuche wieder hergestellt ist, viel besser entscheiden und sein eigenes Sterben gestalten? Die ambulanten und stationären Hospize und die Palliativstationen unterstützen die schwerstkranken Menschen auf diese Weise. Sie schaffen den Rahmen dafür, dass Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase wirklich möglich wird. Zwar positioniert sich die Hospizbewegung eindeutig gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe, doch mit ihrem Hilfsangebot steht sie bedingungslos jedem Betroffenen und seinen Angehörigen zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der LAG Hospiz Saarland e.V., Geschäftstelle im Marienhausklinikum St. Michael Krankenhaus Völklingen 06898-172900 oder lag@hospiz-saarland.de.


Pressemitteilung Hospizhelferkurs 2007 / 2008 St. Jakobus Hospiz,  Hospiz Saarbrücken

Befähigungskurs „Sterbende begleiten“ beginnt im November

Das St. Jakobus Hospiz Saarbrücken veranstaltet vom 14. November 2007 bis 26. April 2008 wieder einen Befähigungskurs für Menschen, die interessiert sind, schwerstkranke und sterbende Menschen zu begleiten sowie Angehörige und Trauende zu unterstützen. Der Kurs will Orientierungshilfen geben und die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, vor allem aber ermutigen und Menschen zur Sterbebegleitung innerhalb und außerhalb von Hospizeinrichtungen befähigen.
Der Kurs umfasst ca. 60 Stunden Theorie und ein Praktikum von ca. 20 Stunden. Die Kosten-beteiligung pro Teilnehmer beträgt 35 €.

Nähere Informationen zu diesem Kurs erhalten sie am Mittwoch 31. Oktober 2007 um 19.00 Uhr in den neuen Räumen des St. Jakobus Hospizes, Eisenbahnstraße 18, 66117 Saarbrücken oder unter 0681-927 000.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Roland Best St. Jakobus Hospiz Eisenbahnstraße 18, 66117 Saarbrücken 0681-927 000 0681-927 0013 sekretariat@stjakobushospiz.de


Kinderhospizdienst Saar

Schmerztherapie und Symptomkontrolle bei schwerkranken Kindern ist dringend erforderlich!

Presseerklärung zur 2. Fachkonferenz Kinderhospizarbeit im Saarland Neunkirchen, den 5. September 2007

Die 2. Fachkonferenz zur ambulanten Kinderhospizarbeit widmet sich dem Thema der pädiatrischen Palliativversorgung. Der Kinderhospizdienst Saar als Veranstalter greift damit eine wichtige Erfahrung aus seiner bisherigen Arbeit auf. Denn die ambulante Kinderhospizarbeit, die vor allem aus der Beratungsarbeit der Hospizfachkräfte und der Unterstützung durch 30 qualifizierte Ehrenamtliche besteht, ist angewiesen auf ein funktionierendes Versorgungsnetzwerk für die betroffenen Familien. Und was bei der Versorgung von Erwachsenen schon lange angemahnt und zunehmend verbessert wird, gilt auch für schwerkranke Kinder, wie Paul Herrlein, Leiter des St. Jakobus Hospizes in Saarbrücken und Mitverantwortlicher beim Kinderhospizdienst unterstreicht. Maßgeblich hierbei ist die palliativmedizinische Versorgung der Kinder, d.h. dass medizinisch alles getan wird, dass die Beschwerden und Probleme, die mit einer unheilbaren Erkrankung im Kindesalter verbunden sind, mit allen Möglichkeiten der modernen Medizin gelindert werden. Nur so ist das Ziel zu erreichen, die Lebensqualität der Betroffenen so weit wie möglich zu erhalten. Hier besteht bundesweit und im Saarland noch ein hoher Entwicklungsbedarf, der sich sowohl auf die Qualifikation der Ärzte und Pflegenden, auf die fachliche Ausrichtung auf die Palliativmedizin für Kinder wie auf die Versorgungsstrukturen bezieht. Wie die Versorgung aussehen kann, darüber berichtet Frau Dr. Carla Hassan vom pädiatrischen Palliativzentrum in Datteln, das als ein integratives Zentrum für Schmerztherapie und Palliativmedizin schwerkranken Kindern zur Verfügung steht.
Dr. Sven Gottschling, Kinderonkologe und Schmerztherapeut an der Universitätsklinik Homburg, informiert über die Besonderheiten der Schmerztherapie bei Kindern, Frau Dr. Lieselotte Simon-Stolz berichtet über ihre Erfahrungen mit schwerkranken Kindern in ihrer langjährigen kinderärztlichen Praxis in Neunkirchen.

Weitere Informationen bei Kinderhospizdienst Saar/St. Jakobus Hospiz, Paul Herrlein, Eisenbahnstraße 18, 66117 Saarbrücken 0681 92700-0 0681 9270013 info@kinderhospizdienst-saar.de

Der Kinderhospizdienst Saar ist ein Kooperationsprojekt des ambulanten Hospizes St. Josef Neunkirchen, des ambulanten Hospizes St. Michael Völklingen und des St. Jakobus Hospizes in Saarbrücken. Es werden Familien mit Kindern betreut, die an einer unheilbaren, lebenslimitierenden Erkrankung leiden. Derzeit werden 30 Kinder in 29 Familien betreut. Die Angebote und Hilfen werden von zwei hauptamtlichen Hospizfachkräften – Frau Kirsch und Frau Leonhard-Kaul koordiniert. Das Hospizbüro befindet sich in der Langenstrichstaße 44 in Neunkirchen auf dem Gelände des St. Josef-Krankenhauses. 06821 104167.
Der Kinderhospizdienst Saar wird durch Herzenssache e.V. und durch Spenden finanziert. Spendenkonto 717017 Sparkasse Saarbrücken BLZ 59050101


Es gab viele Gelegenheiten für gute Gespräche - ein positives Fazit zur LAG-Präsentation auf dem Landesfest in Saarbrücken (Völklingen, 21.08.2007)

Während der 50-Jahr Feier des Saarlandes am vergangenen Wochenende waren rund 40 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der saarländischen Hospiz- und Palliativarbeit im Einsatz. Sie verteilten rund 1500 Flyer und verschenkten 800 „Lebens“-Steine.
Unermüdlich stellen die Hospizhelfer großen und kleinen Glücksradspielern ihre Fragen zu Hospiz, Palliativ, Leben, Tod und Sterben. Offensiv und mit sichtlicher Begeisterung tragen die als lebendige Stolpersteine verkleideten Mitarbeiter die Hospizidee unter die Besucherströme (600.000 Gäste). „Die Transparente kommen sehr gut an. Die Menschen sprechen mich direkt an. Manche fühlen sich provoziert. Das ist gut, denn wir wollen die Menschen zum Nachdenken anregen“ erklärt die Mitarbeiterin der LAG, Susanne Burkhardt. Immer wieder halten Festbesucher am Stand der LAG inne, um sich ausführlich über die Möglichkeiten hospizlicher Versorgung zu informieren. Viele gute Gespräche kommen auf diese Weise zustande.
„Wir waren präsent und wir sind bemerkt worden und so haben wir gemeinsam wieder ein Stück zur Verbreitung der Hospizidee beitragen“ freut sich Klaus Aurhammer, der Vorstandsvorsitzende der LAG.
Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland dankt allen Mitgliedern, sowie den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern für ihren engagierten und erfolgreichen Einsatz auf der 50 Jahr Feier des Saarlandes. Außerdem dankt die LAG Hospiz der Firma Haribo für ihre Spende.

Von links: Frau Wilbois, Frau Weißkopf und Frau Debrand

Von links: Frau Dr. Blatt-Bodewig, Herr Aurnhammer, Frau Ritter-Hoffmann

Von links: Die Palliative Care Fachkräfte Frau Schreiner, Frau Heyden und Frau Steuer


Eckpunktepapier zur Strukturentwicklung der Hospiz und Palliativversorgung im Zuge der Gesundheitsreform für das Saarland (Stand: 01.06.2007)

  1. Mit der Einführung des § 37 b SGB V in die gesetzliche Krankenversicherung durch die am 1.4.2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform erhalten Versicherte, die an einer progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, einen Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung, wenn eine besonders aufwändige Versorgung erforderlich ist. Diese Leistung umfasst medizinische und pflegerische Leistungen einschließlich der Koordinierung, wird von Ärzten verordnet und wird von geeigneten Leistungserbringern erbracht. Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt unter anderem das Verhältnis von ambulanter Versorgung und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sowie die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern und den bestehenden ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen wobei die gewachsenen Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen sind (§ 37b, Abs. 3, Satz 2, SGB V). Der Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung besteht auch für Versicherte, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden und hat darüber hinaus den besonderen Belangen von Kindern Rechnung zu tragen.
     
  2. Der gemeinsame Bundesausschuss hat bis 30.9.2007 dazu Richtlinien festzulegen. Auf der Grundlage dieser Richtlinien werden dann Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der maßgeblichen Verbände der Leistungserbringer erlassen, die wiederum den Rahmen für die dann abzuschließenden Verträge nach §132 d SGB V zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern darstellen.
     
  3. Die gesetzliche Neuregelung betrifft ausschließlich die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“. Daraus resultiert die Frage nach der Ausgestaltung der palliativ-hospizlichen Basisversorgung. Bisher ist die Abgrenzung dieser beiden Bereiche nicht geregelt.
     
  4. Der Gesetzgeber schreibt vor, die gewachsenen Strukturen zu berücksichtigen. Als gewachsene Strukturen im Saarland sind in diesem Zusammenhang insbesondere die von der LAG flächendeckend entwickelten ambulanten Hospiz- und Palliativzentren (AHPZ), die stationären Hospize, die spezialisierte palliativpflegerische Versorgung (St. Jakobus Hospiz) sowie der Vertrag zur optimierten integrierten Palliativversorgung (Ersatzkassen und AOK) unmittelbar, die Palliativstationen mittelbar von dieser gesetzlichen Neuregelung betroffen.
     
  5. Die Zahl der Palliativpatienten im Saarland kann auf rund 4 – 5000 geschätzt werden, wenn man die jährlichen Sterbefälle von Tumorpatienten (ca. 3200, nach Angaben des Statistischen Amtes Saarland) und die Palliativpatienten mit anderen Erkrankungen als Bemessungsgrundlage heranzieht.
     
  6. Aus der Sicht der LAG Hospiz muss es qualitativ primär um die Sicherstellung einer bestmöglichen medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Versorgung von Patienten gehen, die an einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden, einschließlich der Begleitung ihrer Angehörigen in jeder Phase des Krankheitsverlaufs.
     
    Der Krankheitsverlauf ist oftmals geprägt von Unsicherheit, aber auch von Phasen der Stabilisierung, die wiederum von akuten Krisensituationen und einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes abgelöst werden. Dies bedeutet, dass der Umfang der Versorgung eines Patienten im Verlauf variiert. Für einen Patienten kann die Versorgung ohne spezialisierte Palliativversorgung zu einem bestimmten Zeitpunkt ausreichend sein, mit Fortschreiten der Erkrankung jedoch ein Bedarf an spezialisierter Palliativversorgung entstehen. Es ergeben sich daraus zwei noch zu definierende Versorgungsniveaus: die palliativ-hospizliche Basisversorgung und die spezialisierte Palliativversorgung. Fließende Übergänge von der Basisversorgung zur spezialisierten Palliativversorgung sind denkbar. Je höher die Qualität der Basisversorgung ist, desto gezielter und effektiver kann die spezialisierte Palliativversorgung geleistet werden.
  7. Zur Umsetzung des §37b sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
    • Die Leistungserbringer müssen als eigenständiges, multiprofessionelles Team arbeiten, das ausschließlich spezialisierte ambulante Palliativversorgung erbringt.
    • Die palliativ-medizinische, die palliativ–pflegerische und die koordinatorische Qualifikation des Teams ist sicherzustellen.
    • Das Angebot muss flächendeckend strukturiert sein. Orientierungsrahmen sollten die Landkreise sein.
    • Die 24-stündige Erreichbarkeit des Dienstes ist sicherzustellen.
    • Alle an der hospizlich-palliativen Versorgung Beteiligten müssen verbindlich zusammenarbeiten.
  8. Um dem fachlichen Stand der Palliativmedizin und -pflege, den gesetzlichen Vorgaben, dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf sowie den gewachsenen Strukturen Rechnung zu tragen, bedarf es eines Lösungsansatzes, der nicht nur auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung abhebt. Dazu wird vorgeschlagen, ein Netz von hospizlich-palliativen Versorgungsplattformen einzurichten, die diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden. Die Kernfunktion der Plattformen ist das hospizlich-palliative Casemanagement für alle Palliativpatienten durch ein multiprofessionelles Koordinierungsteam, das über die verschiedenen Versorgungsniveaus und die Versorgungssektoren hinweg dafür Sorge trägt, dass der Versicherte die bedarfsgerechte Hilfe erhält. Die Grundlage für diese Plattformen können die Inhalte des bereits entwickelten Vertrages zur integrierten Palliativversorgung (§ 140 a SGB V) sein. Der Plattform angegliedert sind die hausärztliche und allgemeine pflegerische Versorgung, die vorhandenen Hospiz- und Palliativstrukturen, die Heime der Altenhilfe und die Leistungserbringer der spezialisierten Palliativversorgung. Das Koordinierungsteam der Plattform, das auf Indikation von Haus- oder Klinikärzten tätig wird, entwickelt gemeinsam mit diesen die individuell notwendige Versorgung entsprechend dem jeweiligen Versorgungsaufwand. Das Zusammenwirken der einzelnen, gewachsenen Strukturen kann unterschiedliche Ausprägungen haben und muss weiter konkretisiert werden. Eine Möglichkeit ist die Angliederung der Plattformen an die AHPZ.
     
    Die Verbesserung der Basisversorgung wird zu einer wachsenden Nachfrage aller palliativ-hospizlichen Versorgungsformen führen, da ein dichteres und verbreitertes Versorgungsnetz mehr Betroffene erreichen und auffangen kann.
     
    Bei der Entwicklung dieser Plattformen ist darauf zu achten, dass insbesondere alle bisher etablierten palliativ-hospizlichen Kompetenzträger (also insbesondere stationäre Hospize, Palliativstationen, ambulante Hospizdienste, AHPZ, Palliativpflegedienst, IV-Team) sich aktiv an der konkreten Ausgestaltung beteiligen.

Völklingen, den 01.06.2007
Klaus Aurhammer
Vorstandsvorsitzender


Pressemitteilung, Saarbrücken, 05. Juli 2007

Partner für die Hospizarbeit

Der Lionsclub Saarbrücken St. Johann, der Förderverein St. Jakobus Hospiz e.V. und die Peugeot Saartal GmbH haben in einer gemeinsamen Spendenaktion einen nagelneuen Peugeot Partner dem ambulanten Dienst des St. Jakobus Hospizes übergeben.
Anlässlich der Übergabe des Fahrzeuges am 05. Juli in der Peugeot Niederlassung betonte Prof. Zenner, der für den Lionsclub die Spendenaktion koordinierte, die zentrale Bedeutung der Mobilität für die ambulante Hospizarbeit. Der Peugeot Partner ist mittlerweile das 10. Fahrzeug, dass mit Unterstützung des Lionsclub, die Arbeit für schwerkranke ermöglicht.
Das Fahrzeug wird in der Ehrenamtlichen Begleitung, in der Pflege und in der integrierten Versorgung, sowie im Kinderhospizdienst eingesetzt.

Ansprechpartner:
Förderverein St. Jakobus Hospiz e.V.
Paul Herrlein
Eisenbahnstraße 18
66117 Saarbrücken
0681 927000
info@stjakobushospiz.de
www.stjakobushopiz.de
Spendenkonto 598508
Bankleitzahl 590 501 01
Sparkasse Saarbrücken
   
Von links: Herr Herrlein, Geschäftsführer St. Jakobus Hospiz

Pressemitteilung, Saarbrücken, 27. Juni 2007

Zuhause leben bis zuletzt: 10 Jahre Förderverein St. Jakobus Hospiz e.V.

Am 27. Juni 2007 feiert der Förderverein St. Jakobus Hospiz e.V. mit zahlreichen Gästen, darunter Gesundheits- und Sozialminister Josef Hecken, im Saarbrücker Schloss sein zehnjähriges Bestehen. Dieser Anlass ist ein Tag der Freude und des Dankes.
Denn als am 16. Juni 1997 in der Saarbrücker Hohenzollernstraße der Förderverein St. Jakobus Hospiz e.V. ins Leben gerufen wurde, wussten die 17 Gründungsmitglieder genau, was sie wollten: Die Hospizarbeit, insbesondere die ambulante Arbeit des St. Jakobus Hospizes zu unterstützen und zu fördern. Die ambulante Hospizarbeit war noch ganz am Anfang, nur wenige Menschen wussten überhaupt, was Hospizarbeit ist und dass auch zuhause fachliche wie menschliche Unterstützung möglich ist. Wenn auch heute noch vielfach der Gedanke an Krankheit, Sterben und Trauer verdrängt wird, so hat sich doch in den zehn Jahren des Bestehens des Fördervereins vieles zum Guten hin entwickelt. Viele Menschen setzen sich heute mit ihrer eigenen Endlichkeit und der möglichen Versorgung am Lebensende auseinander, die Hilfsangebote insgesamt und in der häuslichen Versorgung haben sich gut entwickelt. Für Horst Gehlen, seit der Gründung des Vereins auch dessen Vorsitzender, ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung des St. Jakobus Hospizes besonders wichtig. Die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter ist von 4 auf 20 gestiegen, ehrenamtlich engagieren sich rund 100 Menschen. Zum Hospiz gehört neben der ehrenamtlichen Hospizarbeit ein spezialisierter Pflegedienst sowie das Team der integrierten Palliativversorgung, bei dem über 50 niedergelassene Ärzte, 6 Krankenhäuser und 13 Sozialstationen gemeinsam die Palliativversorgung von Versicherten der Ersatzkassen und der AOK erbringen. Auch der Kinderhospizdienst Saar gehört als Kooperationsprojekt zusammen mit dem ambulanten Hospiz St. Josef Neunkirchen und dem ambulanten Hospiz St. Michael zum Angebot. Das Hospiz hat daneben ein umfangreiches Angebot in der Trauerbegleitung und in der Fortbildung.
Christa Garvert, die Vorsitzende der Gesellschafterversammlung des St. Jakobus Hospizes, unterstreicht die Unterstützung des Fördervereins und seiner 240 Mitglieder. Die tatkräftige Hilfe bei der Aufbauarbeit, etwa bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Anschaffung von Fahrzeugen oder Computern, die Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere das Saarbrücker Hospizgespräch sind Aktivitäten, die die Gesellschafter wie die Mitarbeiter des Hospizes immer wieder motivierten und ihnen Mut machten, den beschwerlichen Weg der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung, das Angebot also, zuhause bis zuletzt leben zu können, fortzusetzen.

Ansprechpartner: Förderverein St. Jakobus Hospiz e.V., Paul Herrlein, Eisenbahnstraße 18, 66117 Saarbrücken 0681 927000 info@stjakobushospiz.de www.stjakobushopiz.de.

Spendenkonto 598508, Bankleitzahl 590 501 01, Sparkasse Saarbrücken


Pressemitteilung, Saarbrücken, 22. Juni 2007

St. Jakobus Hospiz gGmbH, Eisenbahnstraße 18, 66117 Saarbrücken 0681-92700-0 sekretariat@stjakobushospiz.de www.stjakobushospiz.de

Neu Geschäftsstelle des St. Jakobus Hospizes Saarbrücken

Die St. Jakobus Hospiz gemeinnützige GmbH ist umgezogen in die neue Geschäftsstelle, Eisenbahnstraße 18 in 66117 Saarbrücken.

Der Umzug ist erforderlich geworden, weil durch die Ausweitung der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung die Zahl der haupt – und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich angestiegen ist. Die unterschiedlichen Dienste – ehrenamtliche Hospizarbeit, palliative Beratung und Pflege bis hin zur integrierten Versorgung und zur Trauerbegleitung sind weiterhin unter der bekannten Rufnummer 0681-92700-0 oder über E- Mail info@stjakobushospiz.de zu erreichen.

Informationen erhalten Sie unter www.stjakobushopiz.de.

Weitere Informationen bei: Frau Ulrike Grossmann


Pressemitteilung, Saarbrücken, 16.04.2007

St. Jakobus Hospiz Saarbrücken, Am Ludwigsplatz 5, 66117 Saarbrücken

Absage Saarbrücker Hospizgespräch für den 30.04.2007

Das St. Jakobus Hospiz teilt mit, dass das Saarbrücker Hospizgespräch für den 30.04.2007 entfällt.
Das nächste Saarbrücker Hospizgespräch wird am 14. Mai 2007, um 19.00 Uhr im Haus der Ärzte, Faktoreistraße 4 in 66111 Saarbrücken (10. OG –großer Sitzungssaal), stattfinden. Das Thema lautet: „Die Patientenverfügung aus palliativmedizinischer Sicht“, mit dem Referenten –Dr. Dietrich Wördehoff, Saarbrücken-. Durch die Moderation wird Sie Herr Peter Springborn vom Saarländischen Rundfunk führen.
Das Saarbrücker Hospizgespräch richtet sich an die Betroffene und ihre Angehörigen, an Ärzte, Pflegende und andere medizinische Berufsgruppen, an Seelsorger und Sozialarbeiter, an ehrenamtliche Tätige und alle Interessierten.
Der Eintritt ist frei.
Nähere Informationen erhalten Sie beim St. Jakobus Hospiz, Am Ludwigsplatz 5, 66117 Saarbrücken 0681-927000 oder info@stjakobushospiz.de.
Für Rückfragen hinsichtlich der Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an das St. Jakobus Hospiz. Vielen Dank.


Gemeinsame Presseinformation

Verbesserungen für sterbende Menschen

BAG Hospiz, Caritas und Diakonie begrüßen entsprechende Neuregelungen der Gesundheitsreform

Berlin, den 30. März 2007. Künftig wird es möglich sein, schwerstkranke und sterbende Menschen in der gewohnten Umgebung durch spezialisierte ambulante Palliative-Care-Teams medizinisch und pflegerisch professionell zu versorgen. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz werden hierzu jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Dadurch müssen Menschen nicht mehr so häufig notfallmäßig in Krankenhäuser eingewiesen werden und können bis zuletzt gut versorgt zu Hause leben und auch sterben. Dies wünschen sich die meisten Menschen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V., das Diakonische Werk der EKD e.V. und der Deutsche Caritasverband e.V. begrüßen ausdrücklich entsprechende Änderungen des Sozialgesetzbuches. Zu den Verbesserungen gehört auch, dass ambulante Hospizdienste zukünftig für die psychosoziale Begleitung von sterbenden Menschen auch in Pflegeheimen eine Förderung erhalten. Positiv für die stationären Hospize ist, dass bei Nichteinigung in Vertragsverhandlungen eine Schiedsperson bestellt werden kann.
Die stationären Kinderhospize müssen zukünftig nur noch fünf Prozent der Kosten durch Spenden aufbringen, was aber in der Regel zu einer weiteren finanziellen Belastung der Familien führt.

Die Verbände bedauern zugleich, dass bei stationären Hospizen für Erwachsene der Eigenanteil bei mindestens zehn Prozent geblieben ist. Ein Vorschlag zur Neuregelung der Finanzierung mit dem Ziel der Reduzierung der finanziellen Belastung der Patienten und dem Abbau von Verwaltungsaufwand wurde nicht berücksichtigt.
Wünschenswert wäre weiterhin gewesen, dass der multiprofessionelle Ansatz in der Sterbebegleitung unter Einbeziehung des Ehrenamtes für die neu entstehenden Palliative-Care-Teams gesetzlich noch deutlicher verankert wird. Das Maß dieser Zusammenarbeit wird nun der Gemeinsame Bundesausschuss bis Ende September 2007 festlegen.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden sie sich bitte an:
Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz: Herr Bolze 030 83223893 0178 2044077
oder die Pressestellen: Diakonisches Werk der EKD e.V., Deutscher Caritasverband e.V.


Pressemitteilung des Kinder Hospizdienst Saar, Neunkirchen, den 28.3.2007

Gründung des Arbeitskreises pädiatrische Palliativmedizin im Saarland

Der Kinder Hospizdienst Saar setzt sich für die Verbesserung der Versorgung von Kindern mit lebensbegrenzenden Erkrankungen und ihren Familien ein. Vor diesem Hintergrund fand gestern im St. Josef Krankenhaus in Neunkirchen die erste Sitzung des neu gegründeten Arbeitskreises pädiatrische Palliativmedizin im Saarland statt. Staatssekretär Wolfgang Schild, der in Vertretung von Gesundheitsminister Josef Hecken die Gründungsversammlung begleitete, begrüßte diese Initiative. Sie sei Kristallisationspunkt für die Unterstützung der betroffenen Familien und ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die unterschiedlichen Angebote von Kinderärzten, Kinderklinken, Hospiz- und Pflegeeinrichtungen bis hin zur Frühförderung und Eingliederungshilfe zu bündeln. Der Arbeitskreis, in dem Betroffene, Ärzte, Pflegende, Sozialarbeiter und Seelsorger aus den unterschiedlichen ambulanten und stationären Diensten und Einrichtungen zusammenarbeiten, wird sich inhaltlich mit der palliativmedizinischen Behandlung und Pflege, der psychosozialen Unterstützung, den seelsorgerlichen Fragen und der Trauerbegleitung befassen und Perspektiven für die bedarfsgerechte Versorgung sowie Fort- und Weiterbildung im Bereich von Kinderhospizarbeit und Kinderpalliativmedizin entwickeln. Für den 5. September 2007 ist eine Fachkonferenz zum Thema Schmerztherapie und Symptomkontrolle bei Kindern geplant.

Zum Hintergrund:
Der Kinder Hospizdienst Saar unterstützt, berät und begleitet Familien mit Kindern, die an einer lebensbegrenzenden Erkrankung leiden. Ziel ist es dabei, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse schwerkranker Kinder die Lebensqualität der Familien zu verbessern. Dazu steht ein Team aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, die über die erforderlichen palliativmedizinischen, psychosozialen und organisatorischen Kenntnisse verfügen. Die betroffenen Familien können die Hilfen im Krankenhaus oder zuhause in Anspruch nehmen. Der Dienst ist integraler Bestandteil der ambulanten Hospize in Neunkirchen, Saarbrücken und Völklingen und wird durch Herzenssache, der Kinderhilfsinitiative des saarländischen Rundfunks und durch Spenden unterstützt. Die Hilfen sind für die betroffenen Familien kostenlos und können unter 06821 104167 oder unter info@kinderhospizdienst-saar.de angefragt werden.

Weiter Informationen zum Arbeitskreis und zum Kinderhospizdienst Saar bei Paul Herrlein 0681 92700-0 0681 92700-13 paul.herrlein@stjakobushospiz.de


Pressemitteilung Nr. 01/2007

Lacon Corporate Design- Management GmbH

Gemeinsam Grenzen überwinden - 2. Ausgabe des Palliative Care Kongresses nimmt Formen an

In der Zeit vom 27. bis 28. Juni 2007 findet im Kongresszentrum Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen die zweite Ausgabe des Palliative Care Kongresses unter dem Motto »Gemeinsam Grenzen überwinden« statt. Die erwarteten 600 Fachleute aus der Betreuung und Begleitung unheilbar kranker Menschen können sich auf ein ausgefeiltes Kongressprogramm freuen. Die stark nachgefragten Praxisworkshops werden der größeren Kapazitäten wegen in diesem Jahr auf den Nachmittag des 26. Juni 2007 vorgezogen und außerhalb des Kongressprogramms angeboten.

  • Wissenschaftliche Kompetenz und praktischer Nutzen
  • Kinderhospizarbeit als Themenschwerpunkt
  • Auswirkungen der Gesundheitsreform
  • Freie Kongressplätze werden schnell knapp

Nähere Informationen zum Kongress im Internet unter: www.home-care-kongress.de oder telefonisch unter +49.(0)7543.9305.34

2. Internationaler Palliative Care Kongress in der Euregio Bodensee Kongresszentrum Graf-Zeppelin-Haus (www.gzh.de) in Friedrichshafen am Bodensee vom 26. bis 28. Juni 2007


St. Jakobus Hospiz gemeinnützige GmbH Saarbrücken

Als Vertragspartner der Ersatzkassen und der AOK Saarland haben wir uns gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken und Pflegediensten das Ziel gesetzt, nachhaltig die sektorenübergreifende Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern. Zum weiteren Ausbau der integrierten Palliativversorgung brauchen wir für unser multiprofessionelles Palliativ Care Team

exam. Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w)
als palliativpflegerische Koordinationsfachkraft (PPK)

Ihre Qualifikation:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, möglichst im palliativmedizinischen Bereich und/oder der ambulanten Pflege, Fortbildung Palliative Care (min. 160 h), kommunikative Kompetenzen und fundierte EDV-Kenntnisse.

Die Vergütung erfolgt nach AVR mit zusätzlichen Sozialleistungen. Fort- und Weiterbildung wird gefördert.
Die Identifikation mit den Zielen eines christlichen Träger setzen wir voraus. Schwerbehinderte mit gleicher Eignung und Leistung werden bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:

St. Jakobus Hospiz
Am Ludwigsplatz 5 66117 Saarbrücken
Tel. 0681/927000 E-Mail: info@stjakobushospiz.de


Pressemitteilung, Saarbrücken, den 14. März 2007

Nachrichten und Informationen der Ersatzkassenverbände im Saarland

Integrierte Versorgung im Saarland wirkt:
Versorgung mit Fallmanagement stabilisiert psychisch Kranke
Palliativ-Care-Team verbessert die Versorgung von Schwerstkranken
AOK des Saarlandes steigt ein

Integrierte Versorgungsmodelle sollen durch eine engere und besser abgestimmte Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungserbringer die Versorgung der Patienten in bestimmten Bereichen des Gesundheitswesens verbessern. Die Ersatzkassenverbände haben im Saarland vor gut einem Jahr u.a. Verträge zur integrierten Palliativversorgung und zur Optimierung der psychiatrischen Versorgung auf den Weg gebracht. Beide Modelle sind erfolgreich angelaufen und wurden von den Versicherten und den beteiligten Leistungserbringern gut angenommen.

Den beiden Verträgen ist jetzt auch die AOK im Saarland beigetreten. Damit gelten diese Versorgungsverträge für zwei Drittel aller gesetzlich Versicherten im Saarland. Diese Verbesserungen für Schwerstkranke und für psychisch Erkrankte kommen somit noch mehr Menschen zu gute.

Zur Entwicklung der beiden Versorgungsmodelle:

  • Integrierte Versorgung „Optimierte Palliativversorgung“
  • Integrierte Versorgung „Optimierung der psychiatrischen Versorgung“

Kontakt: Dr. Claudia Blindauer, Fallmanagerin; Dipl. Psych. Thomas Heib, Fallmanager; Klinikum Merzig, Trierer Str. 148, 66663 Merzig 06861 705-1740 06861 705-1729 c.blindauer@mzg.shg-kliniken.de t.heib@mzg.shg-kliniken.de

 gesamte Pressemitteilung als PDF


St. Jakobus Hospiz Saarbrücken, Am Ludwigsplatz 5, 66117 Saabrücken

Pressemitteilung Gedenkgottesdienst am 28.02.2007 in der Kirche Heilig Kreuz Saarbrücken

„Und er ging mit ihnen, um bei ihnen zu bleiben“

ist der ökumenische Gedenkgottesdienst überschrieben, zu dem das St. Jakobus Hospiz für Mittwoch, 28. Februar 2007 um 16:00 Uhr in der Kirche Heilig Kreuz, Saarbrücken einlädt. Angesprochen sind alle Menschen, die 2006 einen Angehörigen verloren haben und von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern des St. Jakobus Hospizes begleitet wurden. Die Mitarbeiter möchten zusammen mit den Trauernden der Verstorbenen gedenken.
Im Anschluss an den Gottesdienst ist im Pfarrzentrum bei Kaffee und Kuchen Zeit für persönliche Gespräche.

Nähere Informationen erhalten Sie beim St. Jakobus Hospiz, Am Ludwigsplatz 5, 66117 Saarbrücken 0681-92700 0 oder st.jakobus.hospiz@t-online.de


Kinder-Hospizdienst Saar

Pressemitteilung zum Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar 2007

Es gibt noch viel zu leben….

Der Tag der Kinderhospizarbeit wird alljährlich in Erinnerung an die Gründung des ersten Kinderhospizdienstes am 10. Februar 1990 begangen. Er soll deutschlandweit auf die wichtigen Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern, die an einer lebensverkürzenden Krankheit leiden, hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass Krankheit und Sterben Teil des Lebens von Anfang an sind.
Im Saarland widmet sich seit rund einem Jahr der Kinder-Hospizdienst Saar dem Aufbau von tragfähigen Versorgungsstrukturen für Familien mit schwerkranken Kindern. Ein Team aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut derzeit 17 Familien, gemeinsam mit Kinderärzten und Kinderkliniken, Pflege- und Hospizdiensten wird darüber hinaus versucht, die Hilfen zu bündeln und fachlich zu verbessern. So befindet sich ein Arbeitskreis pädiatrische Palliativmedizin in Gründung, im März startet ein neuer Kurs zur Befähigung von Ehrenamtlichen und am 14. Februar organisiert der Kinder-Hospizdienst ein Treffen von betroffenen Familien.
Mehr Informationen hierzu und den Möglichkeiten, unsere Arbeit zu unterstützen, gibt es unter der 06821 104167 oder info@Kinderhospizdienst-Saar.de



Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland e.V.

Pressemitteilung, vom 07.02.2007

Gesundheitsreform stärkt die Hospizarbeit

Die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland e.V. hat am 01. Januar 2007 ihre neuen Geschäftsräume im St. Michael Krankenhaus in Völklingen bezogen.
„Eine Projektförderung des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales des Saarlandes machte die Personalisierung und Einrichtung der Geschäftsstelle möglich“, freut sich Klaus Aurnhammer, Vorstandvorsitzender der LAG.
Die Defizite im Bereich der ambulanten Versorgung Schwerstkranker und Sterbender sind erschreckend. Deshalb sieht die Gesundheitsreform hier dringend notwendige Verbesserungen vor. „In dieser Hinsicht stärkt die Gesundheitsreform die Situation sterbender Menschen“, so Aurnhammer.
Die LAG Hospiz Saarland setzt sich als Vertreterin nahezu aller saarländischen Hospizgruppen einschließlich der Palliativstationen in Saarbrücken und Völklingen und der stationären Hospize in Saarbrücken und St. Wendel dafür ein, dass die fälligen Reformen auf die bereits vorhandenen flächendeckenden Strukturen aufbauen.
Seit fast drei Jahren gibt es in jedem Landkreis des Saarlandes und im Stadtverband Saarbrücken die so genannten Ambulanten Hospiz und Palliativ Zentren (AHPZ). Hier werden die ehrenamtlichen Hospizhelfer koordiniert, Hausärzte kontaktiert und eine palliativpflegerische Fachkraft berät die Patienten individuell. „Vorrangige Aufgabe für die LAG in 2007 ist der Ausbau und die Stärkung der AHPZ’s“, betont Aurnhammer.
Ihre Ansprechpartnerin ist Susanne Burkhardt, unsere Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle.
06898 172900 06898 172901 lag@hospiz-saarland.de


Kinderhospizdienst Saar

Pressemitteilung 07.02.07 St. Jakobus Hospiz, Saarbrücken

Begleitung und Pflege von schwerst-kranken Kindern  - Kinderhospizdienst Saar braucht interessierte Ehrenamtliche

Der Kinderhospizdienst Saar betreut mit seinen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen Familien mit Kindern, die an einer lebensverkürzenden Erkrankung leiden. Da dieser Dienst beständig wächst, werden Menschen gebraucht, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit ihre Zeit zu Verfügung stellen für die schwerkranken Kinder, ihre Geschwister und Eltern oder auch die Großeltern. Der Kinderhospizdienst Saar bereitet Interessierte auf diese Tätigkeit intensiv vor. In einem Kurs werden wichtige Orientierungshilfen in kommunikativer, ethischer und fachlicher Hinsicht gegeben, wie etwa Kenntnisse in Schmerztherapie und Symptomkontrolle bei Kindern, im Umgang mit Angehörigen oder in der Palliativpflege. Dazu lädt der Kinderhospizdienst Saar alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung ein. Sie findet statt am 01. März 2007 um 18.00 Uhr im St. Josef-Krankenhaus, Neunkirchen.

Nähere Informationen zu diesem Kurs sind erhältlich bei Kinderhospizdienst Saar, Frau Leonhard-Kaul 06821 104-167 St. Jakobus Hospiz, Saarbrücken 0681 927000 oder info@Kinderhospizdienst-Saar.de

Weitere Auskünfte erteilt Frau Frau Leonhard-Kaul oder Frau Kirsch 06821 104-167 oder das St. Jakobus Hospiz 0681 927000 0681 9270013 info@Kinderhospizdienst-Saar.de


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