(Stand: 15.01.2009)
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist die multiprofessionelle Palliativversorgung durch ein spezialisiertes Team und wurde durch die Gesundheitsreform (GKV-WSG) im Jahr 2007 mit zwei eigenständigen Paragraphen (§§ 37b, 132d) neu in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingeführt. Es ist nicht einfach, in der laufenden Aufbauphase gültige Definitionen herauszugeben, die sowohl fachliche Erkenntnisse als auch gesetzliche Vorgaben sowie die Terminologie von Richtlinien und Empfehlungen in diesem Zusammenhang berücksichtigen. Dennoch ist es im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache wichtig, Begriffe möglichst präzise und einheitlich zu verwenden, wozu dieses Glossar beitragen möchte. Im Folgenden sind die aktuellen Definitionen im Umfeld der SAPV zusammengestellt:
(AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen.
AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann. Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden. Die Leistungserbringer in der AAPV sind in der Regel nur zu einem kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt. Die Versorgung richtet sich an palliativmedizinischen Therapiezielen und -inhalten aus. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter werden je nach Bedarf aktiv eingebunden. Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, sind die Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung einzubeziehen.
Die Übernahme einzelner Versorgungsleistungen, die durch den Bedarf einer besonders aufwändigen und zeitintensiven Versorgung notwendig werden, z.B. Linderung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen und anderen quälenden Symptomen und Begleiterscheinungen, Wundversorgung, Pflegeanleitung, Einsatz medizintechnischer Hilfsmittel (z.B. Portversorgung, Anleitung und Überwachung beim Einsatz von Medikamentenpumpen). Die Übernahme einzelner Versorgungsleistungen durch das Palliative Care Team (PCT) erfolgt dann, wenn Beratung und Koordination durch das PCT nach übereinstimmender Meinung der jeweiligen Leitungserbringer in der Primärversorgung und der Mitarbeiter des PCT nicht ausreicht, die Palliativversorgung des Patienten sicherzustellen.
Wesentliches Element der ambulanten Hospizarbeit ist die Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel der ambulanten Hospizdienste ist es, in enger Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten im Bereich der Hospiz- und Palliativarbeit ein den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechendes Netzwerk zu schaffen, so dass eine Versorgung zuhause, bzw. in der gewohnten Umgebung, z.B. auch in stationären Pflegeeinrichtungen, bis zum Lebensende möglich wird. Ambulante Hospizdienste, und insbesondere deren Koordinierungskraft, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch die Krankenkassen gefördert (s. § 39a Abs.2 SGB V sowie die entsprechende Rahmenvereinbarung). Im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Palliative Care Team im Sinne eines integrativen Ansatzes erforderlich.
hat zwei Aspekte:
Beratungsleistung beinhaltet die Beratung der Patienten und Ihrer Angehörigen zu Inhalten, Möglichkeiten und Grenzen der spezialisierten Palliativversorgung. Weiterhin geht es um die Beratung der Leitungserbringer der allgemeinen Palliativversorgung wie Haus- und Fachärzte, Pflegedienste, Apotheken usw. in Fragen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung (z.B. Schmerz- und Symptombehandlung, palliative Wundversorgung, Palliativpflegeberatung, Netzwerk usw.).
Die Beratungsleitung kann auch die Beratung der Patienten sowie des sozialen Umfelds (Familie, Freunde,
Nachbarn) im Umgang mit der Erkrankung beinhalten – häufig im Sinne einer Begleitung oder Anleitung für die Bewältigung der aktuellen Situation. Dazu gehört sowohl die Anleitung in Pflegesituationen als auch die Beratung in Versorgungsfragen oder die Vermittlung weiterer Unterstützung im Sinne einer individuellen Netzwerkbildung.
im Rahmen der SAPV ein wesentlicher Teil der Koordinationsleistungen und beinhaltet in der Hauptsache die klientenzentrierte (Patient / soziales Umfeld) und bedarfsgerechte Steuerung der Versorgung im Sinne eines individuellen Unterstützungsmanagements. Das Spektrum des Case Managements in der SAPV reicht von einem ausführlichen Bedarfsassessment über die individuelle Hilfeplanung bis zur Organisation der notwendigen Unterstützungsmaßnahmen. Es schließt darüber hinaus die Evaluation der Versorgungsleistungen aus Sicht der Betroffenen ein.
Ein verbindliches, strukturiertes Konzept beschreibt die Organisation und Arbeitsweise des jeweiligen Palliative Care Teams und ist auch Grundlage für die Vertragsverhandlungen zur SAPV zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern.
regeln verbindlich die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Personen(z.B. ambulanten Hospizdiensten, Pflegediensten, therapeutischen Professionen, Notfallapotheken, benachbartenPalliative Care Teams u.a.), mit denen regelmäßig in der SAPV zusammengearbeitet wirdund gewährleisten den notwendigen multiprofessionellen Ansatz der Palliativversorgung. Die Zusammenarbeitim Rahmen der Kooperationsvereinbarungen wird durch die Koordination sichergestellt und organisiert.
wird im Sozialgesetzbuch V in den §§ 37b (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung)und 39a Abs.2 (Ambulante Hospizleistungen) unterschiedlich beschrieben und hat demnach zwei Aspekte.Zur Vermeidung von Missverständnissen soll deshalb hier auf beide Aspekte, die unabhängig voneinanderwichtige Teilleistungen der jeweiligen Leistungsangebote beschreiben, hingewiesen werden.
Eine Methode zur Analyse einzelner Verläufe, insbesonderekomplexer Fälle, die durch die Darstellung der Sichtweisen verschiedener Professionen versucht, eineinheitliches Bild des Patienten und seines sozialen Umfeldes bei allen Beteiligten aufzubauen, um davonausgehend ein auf die gleichen Ziele gerichtetes therapeutisches Vorgehen zu ermöglichen. Die multiprofessionelleFallbesprechung kann auch zum Zweck oder als Teil der internen Fortbildung eingesetzt werdenoder in Teamsitzungen, Supervisionen oder Qualitätszirkeln Anwendung finden. Merkmale solltensein: ein fester Zeitrahmen, eine einheitliche Herangehensweise und Moderation.
Dazu gehören neben Ärzten unterschiedlicherDisziplinen und Pflegenden sowohl die therapeutischen Professionen (Physiotherapie, Psychologie, Seelsorge,Sozialarbeit, weitere therapeutisch tätige Berufe wie z.B. Ergotherapie, Kunsttherapie, Musiktherapieusw.), das Ehrenamt als auch Apotheken, Sanitätshäuser etc.. Die Arbeit des Netzwerkes im Sinneeines strukturierten Zusammenwirkens wird z.B. durch Kooperationsvereinbarungen und die Durchführungregionaler Qualitätszirkel gestützt. Das palliativ-hospizliche Netzwerk ist Inhalt der Gesamtkonzepti4on zur regionalen Hospiz- und Palliativversorgung. Die Leistungserbringer der SAPV, das Palliative CareTeam, ist Teil dieses Netzwerks.
Palliative Care Teams (PCTs) sind selbstständige Organisationseinheitenmit eigenständigem Versorgungsauftrag für Palliativpatienten. PCTs bestehen (im engeren Sinne derLeistungserbringung der SAPV) mindestens aus entsprechend qualifizierten Ärztinnen/Ärzten und Pflegefachkräften,möglichst mit einem festen Personalstamm. Für die koordinierende Tätigkeit sind Erfahrungen/Kenntnisse im Bereich des Case- Managements erforderlich. PCTs verfügen über eine besonderePersonalstruktur und Ausstattung, die eine spezialisierte palliativmedizinische und palliativpflegerischeVersorgung sicherstellen.
ist gemäß der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von2002 ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien (bzw. sozialemUmfeld), die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen.Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von, Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältigeEinschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialerund spiritueller Art. Das Hauptziel von Palliativversorgung ist der Erhalt, die Förderung bzw. – soweitmöglich - die Verbesserung der Lebensqualität für Patienten und ihr soziales Umfeld (auch über die Sterbephasehinaus). Im Deutschen wird Palliativmedizin als Übertragung des englischen Begriffes PalliativeCare verwendet. Sie beinhaltet gleichwertig ärztliche, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Kompetenz.Im engeren Sinn kann unter Palliativmedizin (englisch: Palliative Medicine) auch der unverzichtbare,ärztliche Beitrag zu Palliative Care verstanden werden.
Palliativpatienten sind Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und fortgeschrittenenErkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, die an den körperlichen, psychosozialen oder seelischenFolgen dieser Erkrankung leiden. In der Regel hat der Verlauf der Erkrankung einen Punkt erreicht,bei dem die Erhaltung der Lebensqualität ganz im Vordergrund steht. Palliativpatienten benötigen in besonderemMaße Linderung von körperlichen Symptomen, Achtung ihrer Würde, psychosoziale Unterstützungsowie Angebote der spirituellen Begleitung bis zum Tod. Auch das soziale Umfeld von Palliativpatienten(Familie, Freunde, Nachbarn) ist betroffen und benötigt oft Hilfe (z.B. Pflegeanleitung und psychosozialeUnterstützung). Je nach Intensität oder Komplexität der Beschwerden bzw. der psychosozialenSituation sind Angebote der allgemeinen und/oder der spezialisierten Palliativversorgung erforderlich.
„Viele Patientinnen und Patienten wünschen, in der häuslichen, zumindest aber in gewohnter Umgebung zu sterben. Sie möchten nicht allein gelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden müssen. Es ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel, diesenWünschen nachzukommen, den schwer kranken Patientinnen und Patienten einen würdigen Lebensraumzu schaffen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Hierzu leisten die Konzepte und Erfahrungender Hospizbewegung (Hospice Care) sowie der Palliativmedizin und Palliativpflege (Palliative Care)einen wesentlichen Beitrag. Die Hospizbewegung will mit ihren ambulanten und stationären Angebotendie Sterbephase aus den Krankenhäusern heraus in das häusliche beziehungsweise in ein vergleichbaresUmfeld zurückholen. Daran anknüpfend ist die Palliativmedizin ein vom Respekt vor der Würde undSelbstbestimmung des Sterbenden geprägter multidisziplinärer Behandlungs- und Betreuungsansatz, deres sich zur Aufgabe gemacht hat, Leid zu lindern und eine möglichst gute Lebensqualität bis zum Tod zugewährleisten. Zur Verbesserung der ambulanten Versorgung erhalten die Versicherten der gesetzlichenKrankenversicherung (GKV) seit 1. April 2007 einen eigenständigen Anspruch auf eine ‚spezialisierteambulante Palliativversorgung‘" (Quelle: Website des BMG / eingestellt am 21.5. 2008).
beinhaltet drei Schwerpunkte
Jedes Teammitglied des Palliative Care Teams erfüllt im Rahmen seinerTätigkeit und Qualifikation grundsätzliche Anforderungen an die psychosoziale Unterstützung (z.B. Begleitung,Gesprächsführung usw.). Im Hinblick auf die individuellen und differenzierten Anforderungensowie den Umfang notwendiger Leistungen wird diese im Rahmen der SAPV ergänzend vor allem durchdie Kooperation mit Hospizdiensten, Sozialarbeitern und Psychologen sichergestellt.
Besteht aus Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung und beinhaltetein zur externen Evaluation geeignetes Dokumentationssystem. Mindestens einmal wöchentlicheTeamsitzungen sowie Fallbesprechungen und Qualitätszirkel sind durchzuführen. Sie stellen keinen Ersatzfür Supervision dar.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung(SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualitätund die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördernund zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung,in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbendenbenötigt diese besondere Versorgungsform. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtetsich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus demKrankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (PalliativeCare Team) notwendig macht – vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlichauf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur. Diese beinhaltet insbesondere spezialisiertepalliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich derKoordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement.Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Wocheund Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigeneinzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar. Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungenund Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B.niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungender Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung,additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden.Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
Palliative Care Teams (PCTs) sind als selbständige Organisationseinheitenzu entwickeln. Das bedeutet, dass das PCT als tatsächliches Team mit feststehenden Personenund einer eigenen Infrastruktur und Logistik darstellbar ist und in diesen Strukturen arbeitet. Neben eigenenentsprechend ausgestatteten Büroräumen gehört dazu die Ausstattung mit Fahrzeugen und Tele6kommunikation. Die Personalorganisation erfolgt über entsprechende Dienstplanung auf der Grundlagedes Arbeitszeitgesetzes, die die 24-Stunden Verfügbarkeit an 7 Tagen pro Woche sicherstellt. Dabeimuss jederzeit eine dem PCT angehörende Fachkraft erreichbar sein.
sind ambulante Hospizdienste,stationäre Hospize, Palliativstationen, Palliativkonsiliarteams in stationären Einrichtungen sowie PalliativeCare Teams im ambulanten Sektor.
sind selbständige Einrichtungen mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag,die für Patienten mit unheilbaren Erkrankungen in der letzten Lebensphase palliativmedizinischeund palliativpflegerische Versorgung sowie psychosoziale und spirituelle Begleitung anbieten.Die ärztliche Versorgung erfolgt im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Im Rahmen der Umsetzungder spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geht es darum, dass Patienten im stationärenHospiz auch die Teilleistung der ärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen können. StationäreHospize sind kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter; sie verstehen sich als Teil einer vernetztenVersorgungsstruktur im regionalen Gesundheits- und Sozialsystem.
ist Teil des Qualitätsmanagements und dient sowohl der Organisationsentwicklung des PalliativeCare Teams (PCT) als auch als Entlastungsangebot für die Mitarbeitenden in besonders belastendenSituationen, die in der ausschließlichen Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen entstehen.Dabei kann die Reflexion des eigenen Tuns einzelner Teammitglieder, aber auch die Rolle des Gesamtteamsim Mittelpunkt stehen. Die Teilnahme an der Supervision sollte für alle Teammitglieder verpflichtendsein. Supervision kann sowohl in der Form von Fallkonferenzen im Sinne einer multiprofessionellenFallbesprechung als auch im Sinne von Organisationsberatung und Teamcoaching angewendetwerden. Die Durchführung der Supervision durch einen externen Supervisor wird dabei insbesondere fürdie letzten beiden Punkte dringend empfohlen. Kollegiale Supervision bzw. Intervision setzt in der Regellangjährige Vorerfahrungen und Teamarbeit voraus.
Die regelmäßigen Teamsitzungen des Palliative Care Teams, in denen die betreutenPatienten multiprofessionell besprochen werden, sollen mindestens einmal wöchentlich durchgeführtwerden.
Die Vollversorgung umfasst die vollständige medizinische und pflegerische Versorgungim Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach §§ 37b und 132d SGB V einschließlichder Verordnung der dafür notwendigen Medikamente und Heil- und Hilfsmittel. (Leistungen nach SGBXI, z.B. Grundpflege, sind nicht Bestandteil der SAPV.) Die Vollversorgung bezieht sich ausschließlich aufdie die Palliativversorgung verursachende(n) Grunderkrankung(en) und die dadurch bestehende komplexeProblematik. Alle anderen Erkrankungen und Versorgungsnotwendigkeiten, die nicht ursächlich mit derPalliativversorgung im Zusammenhang stehen, werden weiterhin vom Leistungsspektrum des behandelndenHausarztes (z.B. Diabetes mellitus) oder des versorgenden Pflegedienstes (z.B. Grundpflege alsSGB XI-Leistungen) abgedeckt. Auch bei der Vollversorgung bleiben die Leistungserbringer der Primärversorgungfür den in diesem Zusammenhang weiter bestehenden Versorgungsbedarf eingebunden.
Zeitnah bedeutet, unmittelbar auf den aktuellen Versorgungsbedarf der durch das Palliative CareTeam betreuten Patienten reagieren zu können. Dazu gehört die Möglichkeit zur sofortigen telefonischenBeratung, eines umgehenden Hausbesuchs (wünschenswert sind maximal 30 Min. Anfahrtszeit)und ggf. die Einbindung örtlicher Notfallversorgungsstrukturen. Es ist das Ziel einer guten Palliativversorgungmittels sorgfältiger antizipatorischer Planung passender Reaktionen auf voraussehbare Krisensituationendie Notwendigkeit einer zeitnahen häuslichen Versorgung soweit wie möglich zu minimieren.
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