In der Regel hat der Verlauf der Erkrankung einen Punkt erreicht, bei dem die Erhaltung der Lebensqualität ganz im Vordergrund steht. Palliativpatienten benötigen in besonderem Maße Linderung von körperlichen Symptomen, Achtung ihrer Würde, psychosoziale Unterstützung sowie Angebote der spirituellen Begleitung bis zum Tod. Auch das soziale Umfeld von Palliativpatienten(Familie, Freunde, Nachbarn) ist betroffen und benötigt oft Hilfe (z.B. Pflegeanleitung und psychosoziale Unterstützung). Je nach Intensität oder Komplexität der Beschwerden bzw. der psychosozialen Situation sind Angebote der allgemeinen und/oder der spezialisierten Palliativversorgung erforderlich.
SAPV-Glossar
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist die multiprofessionelle Palliativversorgung durch ein spezialisiertes Team und wurde durch die Gesundheitsreform (GKV-WSG) im Jahr 2007 mit zwei eigenständigen Paragraphen (§§ 37b, 132d) neu in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingeführt.
Es ist nicht einfach, in der laufenden Aufbauphase gültige Definitionen herauszugeben, die sowohl fachliche Erkenntnisse als auch gesetzliche Vorgaben sowie die Terminologie von Richtlinien und Empfehlungen in diesem Zusammenhang berücksichtigen.
Dennoch ist es im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache wichtig, Begriffe möglichst präzise und einheitlich zu verwenden, wozu dieses Glossar beitragen möchte.


