Im Hinblick auf die individuellen und differenzierten Anforderungen sowie den Umfang notwendiger Leistungen wird diese im Rahmen der SAPV ergänzend vor allem durch die Kooperation mit Hospizdiensten, Sozialarbeitern und Psychologen sichergestellt.
SAPV-Glossar
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist die multiprofessionelle Palliativversorgung durch ein spezialisiertes Team und wurde durch die Gesundheitsreform (GKV-WSG) im Jahr 2007 mit zwei eigenständigen Paragraphen (§§ 37b, 132d) neu in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingeführt.
Es ist nicht einfach, in der laufenden Aufbauphase gültige Definitionen herauszugeben, die sowohl fachliche Erkenntnisse als auch gesetzliche Vorgaben sowie die Terminologie von Richtlinien und Empfehlungen in diesem Zusammenhang berücksichtigen.
Dennoch ist es im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache wichtig, Begriffe möglichst präzise und einheitlich zu verwenden, wozu dieses Glossar beitragen möchte.


