Zur Vermeidung von Missverständnissen soll deshalb hier auf beide Aspekte, die unabhängig voneinander wichtige Teilleistungen der jeweiligen Leistungsangebote beschreiben, hingewiesen werden.
- Die Koordination nach § 37b SGB V beinhaltet zum einen die Beratung und die laufende patientenbezogeneKoordination, also die Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs von Patient undsozialem Umfeld. Zum anderen bedeutet sie in diesem Zusammenhang die Koordination derLeistungserbringung innerhalb des Palliative Care Teams (PCT), der Zusammenarbeit zwischenLeistungserbringern der spezialisierten und der allgemeinen Palliativversorgung sowie insbesonderedie Organisation von Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Qualitätszirkeln und weiterenFortbildungen.
- Die Koordination nach § 39a SGB V beinhaltet u.a. den Erstbesuch, den damit verbundenen Einsatz von Ehrenamtlichen und deren Begleitung sowie die palliativpflegerische Beratung bei sterbenden Menschen und deren Angehörigen. Dies umfasst eine hierfür angepasste individuelle Hilfeplanung unter Einbeziehung von Kooperationspartnern aus den Hospiz- und Palliativnetzwerken einschließlich der Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern der SAPV.