Zum Welttag der Suizidprävention: DHPV fordert Nachbesserungen am Suizidpräventionsgesetz

„Offen reden – aktiv verstehen – gesellschaftlich handeln“

„Offen reden – aktiv verstehen – gesellschaftlich handeln“ – unter diesem Motto steht auch 2026 der Welttag der Suizidprävention am 10. September. Nach einem in der letzten Legislatur gescheiterten ersten Anlauf liegt nun ein zweiter Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz vor. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßt diesen Schritt, mahnt aber deutliche Nachbesserungen an: Im Entwurf sind bisher keine gesonderten Regelungen für die Hospizarbeit und Palliativversorgung aufgenommen worden. Insbesondere fehlen Bestimmungen zu niedrigschwelligen Trauerbegleitungsangeboten.

Berlin, 8. September 2026. „Dass es nun einen neuen Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz gibt, ist ein wichtiger Schritt, auf den wir lange gedrängt haben. Aber der Entwurf wird der Bedeutung von Hospizarbeit und Palliativversorgung für die Suizidprävention nicht gerecht – vor allem niedrigschwellige Angebote der Trauerbegleitung fehlen bislang völlig“, erklärt Susanne Kränzle, Vorsitzende des DHPV.

Ein erster Gesetzentwurf war Ende 2024 vom Kabinett beschlossen worden, fiel aber mit dem Ende der Regierungskoalition der Diskontinuität anheim. Der nun vorliegende zweite Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ging Anfang August in die Anhörung, zu der auch der DHPV eingeladen war. Er greift wichtige Punkte auf, bleibt aber hinter den Empfehlungen zurück, die ein breites Bündnis aus Fachgesellschaften und Akteur*innen der Suizidprävention – unter Mitwirkung des DHPV – bereits am 22. Juni 2026 den Bundestagsabgeordneten übergeben hatte.

Das Empfehlungspapier zeigt unter anderem, dass auch Hospizarbeit und Palliativversorgung als Teil der Suizidprävention gestärkt werden müssen: Schwerkranke und sterbende Menschen sowie ihre An- und Zugehörigen brauchen verlässliche medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung. Gute Hospizarbeit und Palliativversorgung kann helfen, Ängste vor Leiden, Autonomieverlust oder unzureichender Versorgung ernst zu nehmen und Alternativen besprechbar zu machen. Der aktuelle Referentenentwurf verweist hierzu lediglich auf das Hospiz- und Palliativgesetz von 2015 – entsprechende Regelungen fehlen. Der DHPV hat ihre Aufnahme im Rahmen der Anhörung eingefordert.

Ausdrücklich begrüßt der DHPV, dass mit dem Entwurf der Suizidprävention Vorrang vor der Suizidbeihilfe eingeräumt wird. „Das fordern wir seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020, mit dem der § 217 StGB für nichtig erklärt wurde“, so Kränzle. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber diesen Anspruch auch mit Leben füllt – und die suizidpräventiven Effekte einer guten Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerbegleitung mitdenkt.“ Der DHPV appelliert an die Politik, die Kritik aus der Anhörung aufzugreifen und den Entwurf entsprechend nachzuschärfen, bevor er in das parlamentarische Verfahren geht.

„Nichtsdestotrotz muss auch die Suizidbeihilfe zeitnah gesetzlich geregelt werden. Sie ist in Deutschland inzwischen zu einem weitgehend ungeregelten Geschäftsfeld geworden – auch das muss der Gesetzgeber dringend in den Blick nehmen“, so Kränzle abschließend.

Weitere Informationen 
Der Welttag der Suizidprävention findet jedes Jahr am 10. September statt. Er wird von der International Association for Suicide Prevention (IASP) gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufen. Ziel ist es, auf das Thema Suizid aufmerksam zu machen, Stigmatisierung abzubauen und Prävention zu stärken.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) ist die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland. Als Dachverband der Landesverbände in den 16 Bundesländern sowie weiterer überregionaler Organisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung und als selbstverständlicher Partner im Gesundheitswesen und in der Politik steht er für über 1.380 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen, in denen sich mehr als 140.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich engagieren.

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