(AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen.
AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann. Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden. Die Leistungserbringer in der AAPV sind in der Regel nur zu einem kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt. Die Versorgung richtet sich an palliativmedizinischen Therapiezielen und -inhalten aus. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter werden je nach Bedarf aktiv eingebunden. Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, sind die Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung einzubeziehen.
SAPV-Glossar
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist die multiprofessionelle Palliativversorgung durch ein spezialisiertes Team und wurde durch die Gesundheitsreform (GKV-WSG) im Jahr 2007 mit zwei eigenständigen Paragraphen (§§ 37b, 132d) neu in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingeführt.
Es ist nicht einfach, in der laufenden Aufbauphase gültige Definitionen herauszugeben, die sowohl fachliche Erkenntnisse als auch gesetzliche Vorgaben sowie die Terminologie von Richtlinien und Empfehlungen in diesem Zusammenhang berücksichtigen.
Dennoch ist es im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache wichtig, Begriffe möglichst präzise und einheitlich zu verwenden, wozu dieses Glossar beitragen möchte.